Das Fahrtenbuch erfüllt die Anforderungen des Finanzamts
Wenn Sie das Euro-Fahrtenbuch korrekt einsetzen, werden Ihre Aufzeichnungen vom Finanzamt anerkannt.
Für die Annerkennung eines Fahrtenbuchs gibt es in Deutschland besondere Anforderungen hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben und der Verhinderung bzw. der Dokumentation von nachträglichen Änderungen.
Ein Fahrtenbuch hat - unabhängig davon wie es erstellt wurde - den amtlichen Anforderungen zu entsprechen, um anerkannt werden zu können.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.01.2002 Anforderungen an ein Fahrtenbuch festgelegt und mit Schreiben vom 07. 07.2006 und 18.11.2009 die Anforderungen an den Nachweis der betrieblichen Nutzung von Kraftfahrzeugen konkretisiert.
Das Euro-Fahrtenbuch wurde konsequent anhand der Vorgaben des BMF zur Vollständigkeit der Angaben und der Verhinderung bzw. der Dokumentation von nachträglichen Änderungen entwickelt.
Zur Vollständigkeit der Daten heisst es in den BMF-Schreiben:
"Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen. Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch."
Diese Angaben werden im Euro-Fahrtenbuch geführt.
Zu nachträglichen Änderungen heisst es in den BMF-Schreiben:
"Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden."
Im Euro-Fahrtenbuch werden diese Anforderungen wie folgt erfüllt: Daten werden so abgespeichert, dass sie nachträglich nicht verändert werden können. Die Datenbank ist auch gegen Zugriffe mit externer Software geschützt. Änderungen an vorhandenen Fahrten sind nur eingeschränkt möglich. Die nachträgliche Änderung ist sichtbar, da die urspüngliche Fahrt mit der Kennzeichnung "STORNIERT" weiterhin mit ausgewiesen wird. Änderungen werden auf diese Weise dokumentiert.
Es können nur Fahrten vor einem bestimmten Stichtag komplett gelöscht werden. Die Fahrten müssen in chronologischer Reihenfolge - so wie sie stattgefunden haben - erfasst werden. Neue Fahrten können nur am Ende des bereits erfassten Zeitraums angefügt werden.
Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden
Ein weiteres Kriterium für eine Anerkennung ist, dass das Fahrtenbuch laufend und zeitnah geführt werden muss. Diese Anforderung kann nur der Anwender selbst erfüllen, indem er alle Fahrten lückenlos und zeitnah mit dem Programm dokumentiert.
Bitte beachten Sie:
Ein Betriebsprüfer beurteilt nicht vorrangig die Software, sondern die von Ihnen damit erstellten Aufzeichnungen. Er hat immer die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch nicht anzuerkennen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Aufzeichnungen unvollständig oder nicht zeitnah gemacht worden sind, oder widersprüchliche Angaben enthalten. Dazu können Querprüfungen von Tachoständen aus dem Fahrtenbuch mit Werkstattquittungen oder ein Vergleich des Fahrtenbuchs mit dem Datum von Tankbelegen oder sonstigen Dokumenten herangezogen werden. Die Vollständigkeit und Plausibilität des Fahrtenbuchs kann nur der Anwender selbst sicherstellen.
Wird das Fahrtenbuch wahrheitsgemäß, korrekt und vollständig geführt, wird es bei der Betriebsprüfung keine Probleme geben.
Schließlich ist laut Schreiben des BMF ein elektronisches Fahrtenbuch anzuerkennen, "wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen."


Euro-Fahrtenbuch 2012 mit GPS
Komplettpaket:
GPS-Datenlogger + Software
+ 1 Jahr Flatrate light
ab 129.95 €
inkl. MwSt.
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Es ermöglicht ...
Für die Annerkennung eines Fahrtenbuchs gibt es in Deutschland besondere Anforderungen ...